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Staatliches Tierärztliches Untersuchungsamt Aulendorf - Diagnostikzentrum (STUA Aulendorf).

Hausanschrift:
Löwenbreitestraße 18 / 20
88326 Aulendorf
Telefon:
0 75 25 / 942 - 0
Fax:
0 75 25 / 942 - 200
Internetadressen
Beschreibung

Hinweis zur De-Mail:
Bitte verwenden Sie bei einer De-Mail in der Anrede den Dienststellennamen. Die eingehenden De-Mails werden über das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz an unsere Dienststelle weitergeleitet. 

 

Das Staatliche Tierärztliche Unter­suchungs­­amt Aulendorf - Diagnostikzentrum (STUA-DZ) ist seit über 60 Jahren kompetenter und unabhängiger Dienstleister im Bereich der Tiergesundheit und des gesundheitlichen Verbraucherschutzes.

 

Im Mittelpunkt unserer Arbeiten stehen:

  • Gesundheit und Wohlbefinden landwirtschaft­licher Nutztiere
  • Erhaltung und Entwicklung von nachhaltig leistungsfähigen und frei handelbaren Tieren
  • Vorbeugung und Bekämpfung von Tier­krank­heiten:
    • die eine Gefahr für die Tierbestände, die Volks- und Marktwirtschaft darstellen (Schweine­­pest, Geflügelpest) oder
    • die auf den Menschen übertrag­bar sind (Toll­wut, Tuberku­lose, Salmonellose).

Das „Tierärztliche“, wie die tierärztlichen Ein­richtungen in Aulendorf von unseren Kunden und der Bevölkerung gerne bezeichnet werden, hat ein neues Gesicht bekommen. Seit 1998 wurde das STUA durch Ministerratsbeschluss zum Diagnostik­zentrum ausgebaut. Und seit Mitte 2010 besitzen wir ein modernes Sicherheitslabor der Stufe 3. Mit dieser Aus­richtung sowie den Laborsanierungen 2020 wird der Weg vom Tierärztlichen Unter­suchungs­amt zum Diagnostik­­­zentrum, wie vom Rechnungshof empfohlen, konsequent weiter­gegangen.

Der Bedarf, hoheitliche Tiergesundheits­programme zu entwickeln, zu organisieren und wirtschaftlich durchzuführen ist ebenso gestiegen wie die Anforderungen, besonders gefährliche Tierseuchen (z. B. Schweinepest, Vogelgrippe, Maul- und Klauenseuche, Tuberkulose) schnell und sicher zu erkennen.

Denn hochwertige unbedenkliche Lebens­mittel können nur von gesunden Tieren gewonnen werden.

Den Standort Aulendorf als Diagnostik­zentrum zeichnet besonders aus:

  • Wir liegen mitten in einer der viehdichtesten Regionen Baden-Württembergs.
  • Wir sind 365 Tage im Jahr zum Wohl von Mensch und Tier vor Ort erreichbar.
  • Wir untersuchen schnell, sicher und wirtschaftlich in allen relevanten Bereichen wie Patho­logie, Histologie, Parasito­lo­gie, Bakteriologie, Virologie, Immunologie, TSE-Kompetenzzentrum, Molekular­biolo­gie und verwandten Fach­diszipli­nen praxis­orientiert und wissen­schaftlich.
  • Wir werden häufig von Tierbesitzern und Tierärzten aufgesucht und beraten diese persönlich.
  • Wir kooperieren sehr eng mit den Tiergesundheitsdiensten der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg, die in Aulendorf mit allen Fachgebieten vertreten sind:
    Pferde-, Rinder-, Euter-, Schweine-, Schafherden-, Geflügelgesundheitsdienst und dem Fisch- und Bienengesundheitsdienst des Landes.
  • Wir helfen den Tierärzten mit unseren Untersuchungsergebnissen, erkrankte Tierbestände gezielt zu behandeln.
  • Wir entwickeln und organisieren zahlreiche Tiergesundheitsprogramme und führen diese landesweit durch (z. B. Schutz der Rinderbestände vor Infektionen mit dem Bovinen Herpesvirus oder dem Virus der Bovinen Virusdiarrhoe).
  • Wir untersuchen Tierbestände regelmäßig auf bestimmte Tierseuchenerreger, um Neueinträge (z. B. als Folge von Globalisierung und Klimawandel) früh zu erkennen, z. B. Brucellose, Leukose, Tuberkulose, Blauzungenkrankheit.
  • Wir diagnostizieren Masse mit Klasse und arbeiten effektiv und effizient.
  • Wir sind über die Untersuchung hinaus auch Servicedienstleister für die Veterinärverwaltung in Bereichen wie Probenmanagement, Öffentlichkeitsarbeit, Fortbildung und Qualitätssicherung (z. B. Trichinen).
  • Das „Tierärztliche“ und das Landwirtschaftliche Zentrum Baden-Württemberg (LAZBW) bilden einen besonderen Schwerpunkt für landwirtschaftliche Nutztiere und Wildtiere in Baden-Württemberg.
  • Wir liegen verkehrsgünstig nahe an vielen Kunden mitten im ländlichen Raum und in der Nähe zu vielen Einrichtungen der Landwirtschaft und Tierzucht.
  • Wir sind für die Stadt Aulendorf mit Umgebung ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.
  • Wir bearbeiten mit rd. 90 Bediensteten (davon ca. 50 % in Teilzeit) über 250.000 Aufträge pro Jahr. Der Frauenanteil beträgt rd. 85 %.
  • Wir führen jedes Jahr über 900.000 Untersuchungen an rd. 700.000 Proben durch.
Anfahrtsbeschreibung

Hier finden Sie die Anfahrtsbeschreibung

Zuständigkeit

Dienstaufgaben

Nach dem Tiergesundheitsausführungsgesetz, TierGesAG, vom 19.06.2018

§ 13 Untersuchungseinrichtungen

(1) Untersuchungseinrichtungen im Sinne von § 5 Absatz 3 Satz 3 TierGesG sind die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg sowie das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf – Diagnostikzentrum. Die oberste Tiergesundheits­behörde kann im Einzelfall die Laboruntersuchungen, soweit sie an den genannten Unter­suchungseinrichtungen nicht durchgeführt werden können, auf andere, auch private Unter­suchungseinrichtungen übertragen. Die notwendigen Untersuchungen von Proben im nationalen Referenzlabor sowie in gemeinschaftlichen Referenzlaboren oder Referenzlaboren eines anderen Mitgliedsstaates, eines Drittlandes oder einer internationalen Organisation bleiben davon unberührt.

(2) Das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf – Diagnostikzentrum sowie die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter Stuttgart, Karlsruhe und Freiburg unterstützen im Geschäftsbereich der obersten Tiergesundheitsbehörde die in § 2 Absatz 1 genannten Behörden. Das Staatliche Tierärztliche Untersuchungsamt Aulendorf nimmt als Diagnostikzentrum Aufgaben der Planung, Durchführung der Probenuntersuchung und Auswertungen im Rahmen landesweit durchgeführter Tierseuchensanierungsmaßnahmen und -bekämpfungsprogramme wahr. Dies gilt insbesondere für landesweite Sanierungsprogramme und Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Seuchenfreiheit in Bezug auf bestimmte Tierseuchen sowie Schwerpunktaufgaben als Kompetenzzentrum. Das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg nimmt die Aufgabe des Landestollwut- und Epidemiologiezentrums wahr. Die oberste Tiergesundheitsbehörde wird ermächtigt, die in Satz 2, 3 und 4 genannten Verfahren und deren Umsetzung durch Rechtsverordnung näher zu regeln. Sie kann durch Rechtsverordnung weitere Aufgaben auf einzelne Untersuchungsämter übertragen.

(3) Im Einvernehmen mit oder auf Weisung der obersten Tiergesundheitsbehörde kann das Probenmaterial auch zur Verwendung weiterer diagnostischer Untersuchungen, ins­besondere im Rahmen von rechtlich vorgeschriebenen Monitoringprogrammen verwendet oder zu Forschungs­zwecken an das Friedrich-Loeffler-Institut, das Bundes­institut für Risikobewertung, das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Universitäten und vergleichbare Labore und Konsiliarlabore weitergegeben werden. Begleitschreiben und Befundberichte zum Probenmaterial dürfen nur weitergegeben werden, wenn sie zuvor pseudonymisiert worden sind. Verantwortliche Stelle für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist die jeweilige Untersuchungs­einrichtung.

Nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums Ländlicher Raum über die Dienst­aufgaben und Zuständigkeitsbereiche der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter und des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamtes Aulendorf - Diagnostikzentrum - vom 25. Oktober 2000 - Az.: 15/19-0144.3 sind die Dienstaufgaben neu geregelt worden. Soweit sie auf das STUA Aulendorf zutreffen, sind sie nachfolgend auszugs­weise wiedergegeben:

1. Dienstaufgaben der Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter sind:

...

1.2 Untersuchungen von Proben von Fleisch und von lebenden Tieren sowie son­stigen Proben im Rahmen der amtlichen Untersuchungen nach dem Fleischhygiene- und Geflügelfleischhygienerecht im Auftrag der zuständigen Behörde.

1.3 Untersuchungen und Bewertungen sowie, soweit erforderlich, Tierversuche zur Förderung der Gesundheit und Vermeidung von Leiden und Schäden bei Tieren, zur Ermittlung und Bekämpfung von Seuchen und sonstigen Krankheiten der Tiere einschließlich der von Tieren auf Menschen und von Menschen auf Tiere übertragbaren Krankheiten, bei tierschutzrechtlichen Fragestellungen.

...

1.8 Die Ausbildung zum Lebensmittelchemiker, Tierarzt, Laboranten und Veterinär­medizinisch-technischen Assistenten gemäß den Vorschriften der entsprechen­den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen.

...

5. Dienstaufgaben des Staatlichen Tierärztlichen Untersuchungsamtes Aulendorf - Diagnostik­zentrum sind:
5.1 Abweichend von Nummer 1 im Regierungsbezirk Tübingen die Durchführung der dort unter Nummer 1.3 genannten Aufgaben,
5.2. neben dem Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Sigmaringen im Regierungsbezirk Tübingen die nach Nummer 1.2 erforderlichen diagnostischen Untersuchungen und Hemmstoff­untersuchungen und die unter Nummer 1.8 genannten Aufgaben,
5.3 für den Bereich des ganzen Landes folgende Schwerpunktaufgaben in der tierärztlichen Diagnostik:
5.3.1 Untersuchung von Tiermehlproben,
5.3.2 Abklärung von verdächtigen Proben auf Tuberkulose und Paratuberkulose,
5.3.3 Untersuchungen auf Salmonellenantikörper im Serum oder Fleischsaft von Tieren,
5.3.4 molekularbiologische Untersuchungen von Fischkrankheiten im Rahmen landesweiter Überwachung,
5.3.5 Untersuchungen von Blut- und Milchproben im Rahmen landesweiter Überwachung bzw. Sanierung (BHV1-Sanierung, EAV-Untersuchung an Hengsten),
5.3.6 TSE-Diagnostik (Kompetenzzentrum).
5.4 Die Koordinierung der Entnahme von Proben, soweit durch Erlass zugewiesen, sowie die Entnahme von Proben durch Bedienstete des Untersuchungsamtes in Einzelfällen.
5.5 Orts- und Betriebsbesichtigungen, soweit sie sich im Zusammenhang mit den Dienstaufgaben in besonderen Fällen als notwendig erweisen können.
5.6 Erstattung, Erläuterung und Vertretung von Gutachten für Gerichte und Staatsanwaltschaften zu Fragen, die mit den Dienstaufgaben im Zusammenhang stehen.
5.7 Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen in allen die Dienstaufgaben betreffenden Bereichen für in der amtlichen Überwachung tätige Personen.
5.8 Beratung von Behörden und Einrichtungen des Landes in Fragen der Untersuchung sowie insbesondere in Fragen aus dem Bereich der Tierseuchenbekämpfung, Tierkrankheiten, Tierhygiene und des Tierschutzes.

Dienstaufgaben sind ferner sonstige, durch besondere Anordnung des Ministeriums Ländlicher Raum sowie des zuständigen Regierungspräsidiums übertragene Aufgaben.

Die Chemischen und Veterinäruntersuchungsämter und das Staatliche Tierärztliche Unter­suchungsamt Aulendorf - Diagnostikzentrum können Grundsatzfragen und neue Problemstellungen im Zusammenhang mit ihren Aufgabengebieten aufgreifen und die dafür erforderlichen Untersuchungen und wissenschaftlichen Arbeiten der angewandten Forschung durchführen. Dies gilt insbesondere für die Erarbeitung geeigneter Untersuchungsmethoden, Normen und Beurteilungsmaßstäbe für die Durchführung der Dienstaufgaben. Dabei soll die schwerpunktmäßige Zuweisung bestimmter Sachgebiete berücksichtigt werden.

Wird die Zuständigkeit anderer Behörden oder Untersuchungsstellen berührt, ist das Einvernehmen mit ihnen herzustellen. Bei Vorhaben von erheblicher Tragweite sind zuvor das zuständige Regierungspräsidium und das Ministerium Ländlicher Raum zu unterrichten.