Alle Rechte vorbehalten.
Mehr Wohnraum zu schaffen, bezahlbar für alle Albstädterinnen und Albstädter in lebendigen und gut vernetzten Stadtteilen, ist eines der wichtigen Themen unserer Stadt.
Die Stadt Albstadt bietet eine Vielzahl an Dienstleistungen rund um das Thema "Bauen und Wohnen". Hier finden Sie einige der wichtigsten Angebote.
Hier erfahren Sie, welche Baugebiete derzeit in Albstadt geplant werden, wie Sie Ihren Leerstand besser nutzen können, welche Sanierungsprojekte laufen und wie die Stadt Sie bei Ihren Bauvorhaben unterstützt.
Albstadt bietet ein breitgefächertes Baulandangebot, dass alle Wohnansprüche erfüllt. Bauplätze in herrlicher Lage mit einem attraktiven Wohnumfeld zu günstigen Grundstückspreisen. Wohnen im Grünen mit allen Strukturvorteilen eines pulsierenden Mittelzentrums.
Nutzen Sie das Wohnungsbauförderprogramm der Stadt Albstadt. Sie erhalten einen Zuschuss von 3.000 Euro pro im Haushalt lebenden Kind bei Erwerb eines städtischen Bauplatzes.
KONTAKT
Erwerb eines Baugrundstücks
Amt für Finanzen und Vermögen
Abteilung Liegenschaften
Erwerb eines privaten Gebäudes
Baudezernat
Abteilung Flächenmanagement
Sie besitzen eine Baulücke, eine leerstehende oder untergenutzte Wohn- oder Gewerbeimmobilie? Gerne beraten wir Sie über Bebauungs- und Nutzungsmöglichkeiten. Bei Bedarf werden auch städtebauliche Ideenskizzen und Testentwürfe erstellt. Darüber hinaus beraten wir Sie zu finanziellen Fördermöglichkeiten und bei der entsprechenden Antragstellung. Die Flächenmanagement-Aktivitäten der Stadt Albstadt wurden im Rahmen des Förderprogramms „Flächen gewinnen durch Innenentwicklung", von Mai 2019 bis Mai 2021, durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg gefördert. Das Angebot ist kostenlos.
Wir beraten Sie gerne.
MEHR INFOS
FörderprogrammeSanierungsgebieteFORMULARE UND DOKUMENTE
Sehr überzeugendes Argument, Schwarzwälder Bote 15.01.2025Baulückenabfrage, Hohenzollerische Zeitung 05.12.2024Baulückenabfrage, Schwarzwälder Bote 17.12.2024Quartier für Jung und Alt, Zollern-Alb-Kurier 03.02.2023Wie viel Land verbraucht der Mensch, Süddeutsche Zeitung 12.02.2024Auszug Parlaments-Newsletter "Ländle leben lassen"19.03.2024Berufsbild Flächenmanager, Staatsanzeiger Dezember 2024Broschüre „Mehrraum statt LeerraumKONTAKT
Baudezernat
Abteilung Flächenmanagement
Am Markt 2
72461 Albstadt
Mit städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen wertet die Stadt Albstadt mit hohem finanziellen Mitteleinsatz Bereiche mit besonderen städtebaulichen Missständen im Stadtgebiet auf. In erster Linie wird hierbei die Zielsetzung verfolgt, die Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhältnisse unter Beibehaltung des Gebietscharakters und der Stärken der einzelnen Sanierungsgebiete zu verbessern. Auf der Grundlage der erarbeiteten und auf die verschiedenen Problembereiche zugeschnittenen Neuordnungs- und Sanierungskonzepte, realisiert die Stadt Albstadt zahlreiche öffentliche Einzelmaßnahmen in den betreffenden Gebieten. Unter bestimmen Voraussetzungen kann ferner die Durchführung von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Gebäuden finanziell gefördert werden.
Verschiedene Bereiche und Quartiere innerhalb des Stadtgebietes von Albstadt sind durch Satzungsbeschluss als Sanierungsgebiete ausgewiesen. Auf den ersten Blick weisen diese Gebiete zwar kaum Gemeinsamkeiten auf. Bei näherer Betrachtung fällt jedoch auf, dass alle Bereiche durch städtebauliche Missstände, wenn zum Teil auch in völlig unterschiedlicher Form, charakterisiert sind.
Mit Hilfe der im Baugesetzbuch verankerten Vorschriften wird mit finanzieller Unterstützung durch Bund und Land in diesen bebauten Siedlungsbereichen die Zielsetzung einer städtebaulichen Verbesserung und Aufwertung sowie einer langfristigen Beseitigung vorhandener Mängel zur Verbesserung der Lebens- und Aufenthaltsqualität in besonderem Maße verfolgt. Durch städtebauliche Maßnahmen in den Sanierungsgebieten sollen einerseits die Wohn- und Arbeitsbedingungen verbessert, andererseits soll aber auch dem gewerblichen Strukturwandel Rechnung getragen werden. In einem zügigen Prozess sollen diese Verbesserungen durch die Realisierung von verschiedenen Einzelmaßnahmen erreicht werden. Hierzu gehören insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes, wie z. B. die Umgestaltung von Straßen, die Begrünung von Flächen, die Schaffung von Plätzen für Kinder und Jugendliche, aber auch durchgreifende Modernisierungsmaßnahmen sowie der Rückbau von nicht mehr sanierungsfähigen Gebäuden.
Zusammen mit dem Bund und dem Land Baden-Württemberg, fördert die Stadt deshalb notwendige öffentliche und private Einzelmaßnahmen in Sanierungsgebieten.
Die Beseitigung der im jeweiligen Gebiet bestehenden städtebaulichen Mängel wird immer unter dem Blickwinkel verfolgt, den Charakter sowie die Stärke des betroffenen Gebietes zu erhalten und auszubauen. Um dieser Zielsetzung gerecht zu werden, ist in der Stadterneuerung das Engagement der Bürgerinnen und Bürger, Eigentümer und Investoren sehr wichtig.
In förmlich festgelegten Sanierungsgebieten gelten neben besonderen gesetzlichen Vorschriften für die Abwicklung von Sanierungsmaßnahmen auch besondere Bestimmungen hinsichtlich der Finanzierung der durchzuführenden Maßnahmen. Aufgrund der besonderen Dringlichkeit von baulichen Maßnahmen in Sanierungsgebieten beteiligen sich Bund und Land Baden-Württemberg finanziell mit bestimmten Prozentsätzen an der Durchführung dieser Maßnahmen. Der verbleibende Anteil an den förderfähigen Kosten wird von der Stadt Albstadt getragen. Zwingend erforderlich ist aber insbesondere auch die Investitionsbereitschaft von Bürgern, Eigentümern und Betriebsinhabern.
Direkte Auswirkungen auf die Bewohner und Eigentümer in Sanierungsgebieten haben diese Vorschriften insbesondere im Rahmen der bestehenden Möglichkeit, Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Privatgebäuden ggf. begünstigt zu bekommen. Zu beachten ist hierbei jedoch unbedingt, dass vor Beginn mit den Baumaßnahmen eine vertragliche Vereinbarung mit der Stadtverwaltung vorliegen muss.
Außerdem können für Sanierungsmaßnahmen Steuervergünstigen nach dem Einkommenssteuergesetz geltend gemacht werden. Auch hierzu ist eine Kontaktaufnahme mit der Stadt vor Beginn mit den Baumaßnahmen zwingend notwendig.
Sehen Sie hier die aktuellen Sanierungsmaßnahmen in Albstadt:
FORMULARE UND DOKUMENTE
Umfeld Bahnhof Albstadt-EbingenStadtmitte Albstadt-TruchtelfingenSüdliche Stadtmitte Albstadt-TailfingenHufeisen Albstadt-EbingenWestliche InnenstadtBürgerturmOrtsmitte LaufenOttmartalGewerbebrachen OnstmettingenStadterneuerung Ebingen –WestNeugestaltung Rathausplatz TruchtelfingenBauGB
Die Vorschriften über die Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sind in den §§ 136 bis 171 Baugesetzbuch (BauGB) verankert (Juris-Bundesrecht BMVBW – BauGB).
Städtebauförderungsrichtlinien
Konkretisiert werden die im Baugesetzbuch enthaltenen Vorschriften in den vom Land Baden-Württemberg erlassenen Städtebauförderungsrichtlinien (Wirtschaftsministerium).
MEHR INFOS
Gesetzliche Grundlage §136 bis 171 Baugesetzbuch (BauGB)StädtebauförderrichtlinienKONTAKT
Baudezernat
Stabsstelle Sanierung
Am Markt 2
72461 Albstadt
Die Stadt Albstadt investiert natürlich auch fortlaufend in eine gute Infrastruktur für Ihre Bürgerinnen und Bürger. Hier finden Sie die jeweils laufenden Baumaßnahmen im Hochbau und im Tiefbau. Darüber hinaus werden in den Albstädter Gebäuden auch energetische Sanierungen, wie die flächendeckende Umstellung auf energiesparende LED-Beleuchtungen oder raumlufttechnischen Anlagen installiert.
Hinzu kommt der Bau und die Unterhaltung von rund 330km Straßennetz, sowie ein Kanalnetz von rund 300km Länge. Die Bauüberwachen, sowie die Bauabrechnung erfolgt hierbei in der Verantwortung der Bauleitenden der Stadt Albstadt.
Sehen Sie hier die aktuellen Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau:
FORMULARE UND DOKUMENTE
Aktuelle Baumaßnahmen im HochbauAktuelle Baumaßnahmen im TiefbauKONTAKT
Amt für Bauen und Service
Hochbau
Am Markt 2
72461 Albstadt
Amt für Tiefbau
Am Markt 12
72461 Albstadt
Hier finden Sie vom Flächennutzungsplan über Bodenrichtwerte bis hin zu Fördermöglichkeiten und Bauberatung alles, was Sie wissen müssen.
Aufgabe der Stadtplanung ist es, Konzepte für die gesamte Stadt zu erarbeiten und diese kleinräumig auf Quartiersebene auszugestalten. Auf Grundlage der Erkennung und Analyse von Problemlagen werden städtebauliche Leitbilder und Planungsansätze aufgestellt und in zukunftsfähigen Lösungskonzepten umgesetzt. In diesem Zusammenhang werden Aussagen über die Art und Zuordnung von Nutzungen, die Stadtgestaltung sowie Verkehrs- und Grünanlagen getroffen, um die Attraktivität und den Wohnwert der Stadt zu erhöhen.
Die rechtliche Umsetzung erfolgt durch die vorbereitende und verbindliche Bauleitplanung. Diese hat die Aufgabe, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde vorzubereiten und zu leiten, soweit es für die städtebauliche Entwicklung erforderlich ist. Der Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) stellt die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar.
Aus dem Flächennutzungsplan werden Bebauungspläne (verbindliche Bauleitplanung) entwickelt. Diese enthalten die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung und schaffen damit die Voraussetzungen für die Bebaubarkeit von Grundstücken. Das Stadtplanungsamt steht Ihnen bei Fragen zu Bebauungsplänen gerne zur Verfügung.
FORMULARE UND DOKUMENTE
BauleitplanungFlächennutzungsplanKONTAKT
Stadtplanungsamt
Bauleitplanung
Am Markt 2
72461 Albstadt
Grünplanung
Am Markt 2
72461 Albstadt
Verkehrsplanung
Am Markt 2
72461 Albstadt
Stadtplanung
Am Markt 2
72461 Albstadt
Die Bodenrichtwerte werden aufgrund von § 196 BauGB und der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg in zweijährigem Rhythmus abgeleitet. Die aktuellen Bodenrichtwerte wurden vom Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten zum Stichtag 31.12.2021 beschlossen.
Aus der Kaufpreissammlung werden die Bodenrichtwerte flächendeckend abgeleitet und unter der Berücksichtigung der Erfahrungen auf dem Grundstücksmarkt als durchschnittliche Lagewerte des Bodens in Euro pro Quadratmeter für eine Mehrheit von Grundstücken festgesetzt (Bodenrichtwertzone). Bodenrichtwerte werden grundsätzlich ohne die Berücksichtigung von Altlasten ausgewiesen.
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, planungsrechtliche und marktübliche Nutzungsmöglichkeit, Erschließungszustand, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und –zuschnitt bewirken Abweichungen seines Verkehrswertes vom Richtwert.
Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute, baureife, erschließungsbeitrags- und kostenerstattungsbetragsfreie Grundstücke. Sie gelten i.d.R. nur für private Baulandflächen und nicht für Grundstücke mit öffentlicher Nutzung. In Sanierungsgebieten beziehen sie sich auf den sanierungsunbeeinflussten Zustand. Die Bodenrichtwerte der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke sind ohne Aufwuchs angegeben.
Nach dieser Maßgabe wurden die Bodenrichtwerte für das Stadtgebiet Albstadt zum 31.12.2021 wie folgt durch den Gutachterausschuss in seiner Sitzung beschlossen:
Landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzte Flächen im Ortsteil Burgfelden mit einem Bodenrichtwert von 1,40 €, im Ortsteil Ebingen mit einem Bodenrichtwert von 1,70 €, im Ortsteil Laufen mit einem Bodenrichtwert von 1,50 €, im Ortsteil Lautlingen mit einem Bodenrichtwert von 1,80 €, im Ortsteil Margrethausen mit einem Bodenrichtwert von 1,00 €, im Ortsteil Onstmettingen mit einem Bodenrichtwert von 1,30 €, im Ortsteil Pfeffingen mit einem Bodenrichtwert von 1,70 €, im Ortsteil Tailfingen mit einem Bodenrichtwert von 1,30 € und im Ortsteil Truchtelfingen mit einem Bodenrichtwert von 1,60 € je Quadratmeter.
Die Richtwerte für baureifes Land und Bauerwartungsland gemäß Anlage 1 für nicht zentrumsnahe, voll erschlossene Wohn- und Gewerbebauflächen. Werte für Zentrums- und Spitzenlagen liegen differenziert weit darüber und können bei Bedarf nur für den Einzelfall genannt werden.
Richtwerte für Rohbauland können nicht ermittelt werden, da aus der Kaufpreissammlung nicht genügend Verkaufsfälle angefallen sind.
Richtwerte für bebaute Grundstücke im Außenbereich bezogen auf das Gebäude und die notwendigen Abstandsflächen werden auf 25 €/m² festgelegt, soweit kein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert.
Sehen Sie hier aktuelle Bodenrichtwerte:
FORMULARE UND DOKUMENTE
Übersichtstabelle Bodenrichtwerte AlbstadtÜbersichtstabelle Bodenrichtwerte MeßstettenÜbersichtstabelle Bodenrichtwerte NusplingenÜbersichtstabelle Bodenrichtwerte ObernheimÜbersichtstabelle Bodenrichtwerte BitzÜbersichtstabelle Bodenrichtwerte StraßbergÜbersichtstabelle Bodenrichtwerte WinterlingenAUCH INTERESSANT
Bodenrichtwerte GrundsteuerreformKONTAKT
Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Bauvorhaben. Bei Fragen zur Bebaubarkeit des Grundstücks, zu Baulasten, Beiträgen und Hausanschlüssen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
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Stadtplanungsamt
Abteilung Bauordnung
Am Markt 2
72461 Albstadt
Amt für Bauen und Service
Erschließungsbeiträge/ Abwasser
Am Markt 2
72461 Albstadt
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FördermitteldatenbankFörderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)FORMULARE UND DOKUMENTE
Wohnbauförderprogramm für den Erwerb von BauplätzenWohnungsbauförderprogramm für den Erwerb von Immobilien und Baulücken/Brachen in den OrtskernenAbbruchförderprogramm „Freiräume schaffen“Flyer AbbruchförderprogrammKONTAKT
Amt für Finanzen und Vermögen
Abteilung Liegenschaften