Alle Rechte vorbehalten.
Sie sind neu in Albstadt und müssen sich erst einmal orientieren? Hier finden Sie die wichtigsten Dienstleistungen und Informationen zu den jetzt anstehenden Aufgaben, damit Sie sich schnell bei uns zurechtfinden. Kommen Sie gut an!
Hier finden Sie die wichtigsten Dienstleistungen, die zu erledigen sind.
Wenn Sie nach Albstadt in eine neue Wohnung ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug bei der für Sie zuständigen Meldebehörde am neuen Wohnort anmelden. Wenn man nicht in eine eigene Wohnung einzieht, ist eine Wohnungsgeberbescheinigung notwendig. Sonst ist eine Anmeldung nicht möglich.
Sie müssen sich an ihrem alten Wohnort nicht abmelden, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen. Es genügt also, sich bei Ihrer neuen Gemeinde anzumelden. Diese teilt der früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
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Einwohneramt Ebingen
Marktstr. 35
72458 Albstadt-Ebingen
Seit 01.07.2010 wird in Albstadt, wie in vielen anderen Städten auch, eine Zweitwohnungssteuer erhoben. Rechtsgrundlage hierfür ist die Satzung zur Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom 24.06.2010. Die Steuer beträgt 8% der Jahresnettokaltmiete. Steuerpflichtig ist, wer am 01.07.2010 im Stadtgebiet eine Zweitwohnung innehat. Dies ist jede Wohnung im Sinne von § 16 des Baden-Württembergischen Meldegesetzes (MG), die als Nebenwohnung erfasst ist, und zwar unabhängig davon, ob sich die Hauptwohnung innerhalb oder außerhalb des Stadtgebiets befindet. Es wird nach objektiven Kriterien unterschieden. Eine Wahlmöglichkeit der Einwohnerin bzw. des Einwohners bei der Bestimmung der Hauptwohnung besteht nicht. Nach dem MG gilt im Wesentlichen, dass die Hauptwohnung die vorwiegend benutzte Wohnung ist. Dies ist bei erwerbstätigen, unverheirateten Personen in der Regel an dem Ort, von dem aus der Berufsausübung nachgegangen wird. Überwiegt der zeitliche Aufenthalt eines Studierenden am Studienort, liegt auch dort die Hauptwohnung.
Zweitwohnungssteuer muss nicht bezahlt werden für Wohnungen in Albstadt,
die von öffentlichen oder gemeinnützigen Trägern zu therapeutischen Zwecken oder für Erziehungszwecke zur Verfügung gestellt werden.
in betreuten Wohneinrichtungen für alte Menschen, in Alten-, Altenwohn- und Pflegeheimen, Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen und ähnliche Einrichtungen.
die nicht dauernd getrenntlebende, verheiratete oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebende Personen, deren gemeinsam genutzte Wohnung sich nicht im Stadtgebiet Albstadt befindet, aus Gründen ihrer Erwerbstätigkeit, ihrer Ausbildung oder ihres Studiums nicht nur unregelmäßig oder zeitlich untergeordnet innehaben.
die Minderjährige oder noch in Ausbildung befindliche Personen bei den Eltern oder bei einem/beiden Elternteil/en in Albstadt innehaben, soweit sie von den Eltern finanziell abhängig sind.
Studierende oder Auszubildende, die am 01.07.2010 im Stadtgebiet eine Zweitwohnung innehaben, sind steuerpflichtig, auch wenn sie über kein eigenes Einkommen verfügen.
Bei dieser Steuer kommt es nur auf den Tatbestand der Existenz der Zweitwohnung neben der Hauptwohnung an. Dabei spielt es keine Rolle, von wem und mit welchen Mitteln der besondere Aufwand einer Zweitwohnung getragen wird.
Auch Zimmer in Studentenwohnheimen gelten als Wohnung in diesem Sinne. Die Rechtsprechung hat die Steuerpflicht von Studierenden mehrmals bejaht. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Entscheidung vom 17.02.2010 so entschieden.
Auch Wohneigentum unterliegt der Zweitwohnungssteuer. Wenn dieses vermietet ist und der Mietende dieses als Zweitwohnung nutzt, ist der Mietende steuerpflichtig. Nutzt die Eigentümerin oder der Eigentümer selbst die Wohnung als Zweitwohnung, ist sie bzw. er steuerpflichtig. Dann wird die Nettokaltmiete in der ortsüblichen Höhe in Anlehnung an die Miete, die für vergleichbare Objekte gezahlt wird, angesetzt.
Inhabende der Zweitwohnung werden angeschrieben und aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben. Die Vordrucke hierzu liegen dem Anschreiben bei. Die Steuerfestsetzung erfolgt dann nach dieser Erklärung bzw. nach Schätzung, sollte keine Erklärung abgegeben werden.
Wenn sich durch eine Veränderung der Lebenssituation der Meldestatus geändert hat, setzen Sie sich bitte mit dem Einwohnermeldeamt in Verbindung. Bei einer Ummeldung der Neben- zur Hauptwohnung hat dies persönlich zu erfolgen. Eine nicht mehr vorhandene Nebenwohnung kann beim Einwohnermeldeamt der Hauptwohnung abgemeldet werden.
Rathaus Albstadt
Amt für Finanzen und Vermögen
Marktstraße 35
72458 Albstadt
Hier finden Sie alle Informationen rund um das Thema „Hundesteuer“.
In Baden-Württemberg sind die Gemeinden durch das Kommunalabgabengesetz zur Erhebung einer Hundesteuer verpflichtet. Diese Steuer hat den Zweck, die Zahl der Hunde im Stadtgebiet in Grenzen zu halten. Besteuert wird das Halten von mehr als drei Monate alten Hunden.
Die Steuerpflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie den Hund aufgenommen haben. Ziehen Sie mit einem bereits zu Ihrem Haushalt gehörenden Hund nach Albstadt, beginnt die Steuerpflicht mit dem Tage Ihres Zuzugs, sofern dieser auf den Ersten eines Monats fällt. Andernfalls beginnt die Steuerpflicht am Ersten des auf den Zuzug folgenden Monats.
Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem die Hundehaltung endet. Das heißt, wenn der Hund verstorben ist, Sie ihn abgeschafft haben, er abhandengekommen ist, Sie aus dem Haushalt, in dem der Hund gehalten wird, ausgezogen sind oder Sie mit dem Hund aus Albstadt weggezogen sind.
Als Hundehalterin oder Hundehalter sind Sie verpflichtet, einen Hund vor Ablauf von zwei Wochen nach der Aufnahme des Hundes in den Haushalt oder Ihrem Zuzug mit dem Hund nach Albstadt bei der Steuerabteilung der Stadt Albstadt zur Hundesteuer anzumelden.
Die Abmeldung eines Hundes von der Hundesteuer hat bei der Steuerabteilung des Amtes für Finanzsteuerung vor Ablauf von zwei Wochen nach Beendigung der Hundehaltung, im Stadtgebiet zu erfolgen.
Bei verspäteter Abmeldung ist ein entsprechender Nachweis (tierärztliche Bescheinigung, Kaufvertrag, Tierübereignungsvertrag oder ähnliches) erforderlich. Ansonsten erfolgt eine Abmeldung zum nächstmöglichen Termin (Monatsende).
Wird ein Hund an eine andere Person abgegeben, sind bei der Abmeldung Name und Anschrift dieser Person anzugeben.
die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder, tauber oder sonst hilfsbedürftiger Menschen (Personen mit Schwerbehindertenausweisen mit den Merkzeichen B, BL, aG oder H) dienen.
die die Prüfung für Rettungshunde mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen.
die zur Bewachung von bewohnten und bewirtschafteten Gebäuden außerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (Aussiedlerhöfe) gehalten werden, wenn dies nach Lage der örtlichen Verhältnisse erforderlich ist. Assistenz-, Besuchs-, Schulbesuchs-, Therapie- und Jagdhunde werden auf Nachweis der jeweils bestandenen Prüfung auch befreit.
die aus dem Albstädter Tierheim geholt werden. Hier übernimmt die Stadt Albstadt für ein Jahr die Hundesteuer.
Nachdem Sie Ihren Hund zur Hundesteuer angemeldet haben, erhalten Sie einen Hundesteuerbescheid. Ein erteilter Hundesteuerbescheid gilt bis zur Erteilung eines Änderungsbescheides.
Wichtig zu wissen:
Bitte beachten Sie, dass bei von mehreren Personen gemeinsam gehaltenen Hunden in der Regel nur ein Gesamtschuldner einen Steuerbescheid erhält.
Die Stadt Albstadt gibt mit dem Steuerbescheid die Hundesteuermarke aus. Diese ist eine Dauermarke. Mit dem erstmaligen Hundesteuerbescheid wird Ihnen eine Hundesteuermarke übersandt. Diese ist bis zur Ausgabe einer neuen Hundesteuermarke gültig. Bitte beachten Sie, dass die Ausgabe neuer Hundesteuermarken nicht jährlich erfolgt.
Sie dürfen Ihren Hund außerhalb Ihrer Wohnung oder Ihres umfriedeten Grundbesitzes nur mit der sichtbar befestigten gültigen Hundesteuermarke umherlaufen lassen. Darüber hinaus sind Sie verpflichtet, den Mitarbeitenden und Beauftragten der Steuerabteilung der Stadt Albstadt auf Verlangen die gültige Hundesteuermarke vorzuzeigen.
Die Hundesteuermarke ist Eigentum der Stadt und bei Abmeldung eines Hundes an die Steuerabteilung zurückzugeben.
Bei Verlust oder Beschädigung der gültigen Hundesteuermarke wird Ihnen gegen Entrichtung einer Verwaltungsgebühr eine Ersatzhundesteuermarke ausgegeben. Die verlorengegangene oder beschädigte Hundesteuermarke wird damit ungültig.
Die Stadt Albstadt erhebt für den Ersthund im Kalenderjahr 98 Euro, jeder weitere Hund im gleichen Haushalt wird mit 196 Euro besteuert.
Die Steuer beträgt im Kalenderjahr 900 Euro für jeden von der Ortspolizeibehörde (Amt für öffentliche Ordnung) festgestellten Hund mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren im Sinne von § 1 Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten ge¬fährlicher Hunde vom 3. August 2000 und für jeden gefährlichen Hund im Sinne von § 2 PolVOgH, sowie für jeden Hund, der insbesondere einer der folgenden Rassen angehört sowie für Kreuzungen mit Hunden der folgenden Rassen:
Rathaus Albstadt
Amt für Finanzen und Vermögen
Marktstraße 35
72458 Albstadt
Das Betreuungsplatzangebot in den Albstädter Kindertageseinrichtungen ist vielfältig und deckt alle Altersgruppen ab. Ein Alternativangebot für die ganz Kleinen bietet die Kindertagespflege. So können Sie als Eltern den für Ihre Lebenssituation passenden Betreuungsplatz auswählen.
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SchulenIhr fairer Partner in der Region ist ein eigenständiges, modernes Dienstleistungs- und Versorgungsunternehmen mit den Betriebszweigen Strom, Erdgas, Wasser, Wärme und Bäder. Über 160 Mitarbeitende sorgen dafür, dass Sie rund um die Uhr versorgt sind.
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Um einen Bewohnerparkausweis zu beantragen, benötigen Sie einen Wohnsitz in Albstadt und müssen nachweislich einen PKW besitzen.
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Bewohnerparkausweis beantragenBei Änderung Ihres Wohnortes und Ihrer Anschrift müssen Sie Ihren PKW ummelden.
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Ummeldung KFZAlles rund ums Auto und Radfahren, die öffentlichen Verkehrsmittel und Parken in Albstadt. Kommen Sie gut an!
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MobilitätBesuchen Sie unsere traditionellen Wochenmärkte in Ebingen und Tailfingen – mit einem reichhaltigen Angebot an regionalem Obst und Gemüse, Wurst- und Fleischwaren, Fisch und Blumen gibt es alles, was das Herz begehrt. Außerdem sind unsere Märkte beliebte Treffpunkte für Jung und Alt!
Wochenmarkt
Albstadt-Ebingen
Samstag
7:00–13:00 Uhr
Wochenmarkt
Albstadt-Tailfingen
Freitag
9:00–16:00 Uhr
Bauernmarkt
Albstadt-Ebingen
Marktstraße
Donnerstag
9:00–13:00 Uhr
Wochenmarkt
Albstadt-Lautlingen
Donnerstag
13:00–15:00 Uhr
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Einkaufserlebnis AlbstadtNaturerlebnis, Genusskultur, Outdoorsport, Badespaß, Museen, Events und ein reges Vereinsleben! Hier finden Sie alles, was Jung und Alt in ihrer Freizeit brauchen.
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Freizeit, Sport & SpielVereinslebenNatur & TourismusGastronomie & GenusskulturEvents & VeranstaltungenMuseenHier finden Sie alle sozialen Dienste und Einrichtungen für verschiedene Themen und Bedürfnisse.
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