Allgemeines zu den Vergabeverfahren
„Wettbewerb, Transparenz und Gleichbehandlung“ sind wichtige Werte, die für sämtliche Vergabeverfahren maßgebend sind. Wir haben je nach rechtlicher Konstellation die Wahl zwischen einem öffentlichen Wettbewerb und Verfahren mit ausgesuchtem Bieterkreis. Hierbei wird auch unterschieden, ob es sich um eine Bau-, Dienst- oder Lieferleistung handelt.
Vergabeverfahren gibt es sowohl im Oberschwellenbereich (EU-weite Verfahren) als auch im Unterschwellenbereich (nationale Verfahren).
Seit dem 01.01.2024 gelten folgende Schwellenwerte (geschätzte Auftragswerte, netto) für EU-weite Vergabeverfahren:
- Bauaufträge: 5.538.000 Euro netto
- Liefer- und Dienstleistungsaufträge: 221.000 Euro netto
Bei EU-weiten Verfahren sind Ausschreibungen zwingend in elektronischer Form vorzunehmen. Bei nationalen Verfahren ist dies noch nicht in allen Bereichen vorgeschrieben. Das Ziel der Stadt Albstadt ist es jedoch, auch nationale Vergabeverfahren ausschließlich in zeitgemäßer elektronischer Form durchzuführen. Das bedeutet, dass der gesamte Vergabeprozess von der Bekanntmachung bis zur Zuschlagserteilung elektronisch abgewickelt wird. Eine Angebotsabgabe in Papierform ist nur noch ausnahmsweise möglich.
Vorteile der E-Vergabe für Unternehmen ergeben sich aus dem vereinfachten Zugang zu Ausschreibungen, der Möglichkeit der unmittelbaren Einsichtnahme in die Ausschreibungsunterlagen, der schnelleren Bearbeitung und Übermittlung der Angebote sowie der Verringerung des Zustellrisikos. Die Stadt Albstadt ist daran interessiert, dass die digitale Angebotsabgabe umfassend genutzt wird.
Den Zugriff auf die Bekanntmachungen und Vergabeunterlagen für die Bau-, Dienst- und Lieferleistungen der Stadt Albstadt erhalten Sie über das sog. Kiosk-System von Vergabe 24 (siehe unter „Bekanntmachungen“).
Bei Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit von Vergabeverfahren der Stadt Albstadt, können Nachprüfungsverfahren beantragt werden.
Für die Bearbeitung von Einwendungen gegen Vergabeverfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte, ist die Rechtsaufsichtsbehörde zuständig:
KONTAKT
Regierungspräsidium Tübingen
Referat 14
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Für Nachprüfungsverfahren bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte ist die Vergabekammer zuständig:
KONTAKT
Vergabekammer Baden-Württemberg
Durlacher Allee 100
76137 Karlsruhe
MEHR INFOS
Regeln und Vorschriften für die öffentliche Vergabe