Besonders zu Beginn eines Studiums müssen Studierende einige Ausgaben tätigen. Dazu gehören zum Beispiel
- Lehrmittel,
- IT-Ausstattung oder
- Mietkaution bei einem Umzug in eine neue Stadt.
Bei der Studienstarthilfe sieht das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) eine Förderung von eben diesen Ausgaben vor.
Die Förderungshöhe beträgt EUR 1.000. Dieser Betrag wird Ihnen einmalig als Zuschuss gewährt. Das bedeutet, dass Sie den Betrag nicht zurückzahlen müssen.
Die Förderung können Sie für das Studium an
- einer Hochschule im Inland oder im Ausland sowie
- an einer Akademie, die einen Abschluss auf Hochschulniveau verleiht,
erhalten.
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass
- Sie bei Beginn des Studiums das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und
- Sie oder Ihre Familie für Sie vor dem Studium bestimmte Sozialleistungen bezogen haben.
Sie oder Ihre Familie müssen die Sozialleistung im Monat vor Beginn des Studiums bezogen haben. Den Antrag müssen Sie bis zum Ende des Monats, der auf den Beginn des Studiums folgt, stellen.