Suchbegriff

Datenschutz
Item
Downloadcenter
Impressum
Vollzeitpflege
Wahlen
  • Übersicht
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Bezugsort
  • Verfahrensablauf
  • Fristen
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Bearbeitungsdauer
  • Vertiefende Informationen
  • Hinweise
  • Rechtsbehelf
  • Rechtsgrundlage
  • Freigabevermerk

Spätaussiedlerbescheinigung erhalten.

Der Spätaussiedlerstatus entsteht nicht schon aufgrund des Aufnahmebescheids, sondern erst mit der Ausstellung einer "Spätaussiedlerbescheinigung". Diese erhalten Sie nach der Aufnahme in Deutschland.

Gleichzeitig erwerben Sie laut Gesetz die deutsche Staatsangehörigkeit.

Voraussetzungen

Sie erfüllen die Spätaussiedlereigenschaft.

Zuständige Stelle

das Bundesverwaltungsamt (BVA)

Bundesverwaltungsamt
Hausanschrift:
Barbarastraße 1
50735 Köln
Lieferanschrift:
Bezugsort

Friedland

Verfahrensablauf

Das Verfahren wird anlässlich der Registrierung in der Erstaufnahmeeinrichtung des Bundesverwaltungsamtes (BVA) in Friedland eingeleitet.

Während Ihres Aufenthalts in Friedland erhalten Sie einen Registrierschein, auf dem bestätigt wird, dass das Bescheinigungsverfahren eingeleitet wurde. Die Spätaussiedlerbescheinigung wird Ihnen dann später von dort aus an Ihren Wohnort nachgesandt.

Ehegatten oder Abkömmlinge, die im Aufnahmebescheid einbezogen wurden, erhalten eine "Bescheinigung als Ehegatte oder Abkömmling eines Spätaussiedlers".

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Registrierschein

Kosten

keine

Bearbeitungsdauer

Einzelfallbezogen

Vertiefende Informationen

Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes.

Hinweise

keine

Rechtsbehelf

siehe Aufnahmebescheid des BVA

Rechtsgrundlage

Bundesvertriebenengesetz (BVFG)

  • § 4 Spätaussiedler
  • § 5 Ausschluss
  • § 7 Grundsatz
  • § 15 Bescheinigungen
Freigabevermerk

10.06.2024 Justizministerium Baden-Württemberg