Suchbegriff

Datenschutz
Item
Downloadcenter
Impressum
Vollzeitpflege
Wahlen
  • Übersicht
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Bezugsort
  • Verfahrensablauf
  • Fristen
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Bearbeitungsdauer
  • Hinweise
  • Rechtsbehelf
  • Rechtsgrundlage
  • Freigabevermerk

Beschädigtes oder fehlendes Straßenschild melden.

Melden Sie der Straßenbaubehörde beschädigte Straßenschilder. Sie tragen damit aktiv zur Verkehrssicherheit bei. Beschädigte, umgeknickte oder fehlende Straßenschilder können schwerwiegende Folgen für alle Verkehrsbeteiligten haben.

Voraussetzungen

Keine.

Zuständige Stelle

Je nach Straßenklasse sind unterschiedliche Behörden für die Behebung von Straßenschäden verantwortlich:

  • auf Autobahnen: die Niederlassung Südwest der Autobahn GmbH des Bundes
  • auf Bundes-, Landes-, oder Kreisstraßen außerhalb der Ortschaften: das jeweilige Landratsamt beziehungsweise der Stadtkreis
  • auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen innerhalb der Ortsdurchfahrten hängt es von der Einwohnerzahl und der betroffenen Straße ab: Bei Bundesstraßen ist die Stadt ab einer Einwohnerzahl von 80.000 zuständig, bei Landes- und Kreisstraßen ist die Stadt ab einer Einwohnerzahl von 30.000 zuständig, sonst das Landratsamt.
  • auf allen anderen Straßen innerhalb der Ortschaften, z.B. in Wohn- und Gewerbegebieten, ist die Gemeindeverwaltung zuständig.
Die Autobahn GmbH des Bundes
Hausanschrift:
Friedrichstraße 71
10117 Berlin
Straßenverkehrsangelegenheiten [Stadt Albstadt]
Hausanschrift:
Kirchengraben 7
72458 Albstadt
Postfach:
Postfach 10 01 25
72422 Albstadt
Telefon:
Telefon:
E-Mail:
E-Mail:
Fax:
07431 1602218
Verkehrsamt [Landratsamt Zollernalbkreis]
Hausanschrift:
Richard-Strauß-Straße 5
72336 Balingen
Telefon:
E-Mail:
Fax:
07433921507
Bezugsort

Geben Sie den Ort ein, in dessen Nähe Sie die Beschädigung entdeckt haben.

Verfahrensablauf

Je genauer Sie den Schaden und vor allem die genaue Örtlichkeit angeben, desto mehr helfen Sie den Zuständigen beim Beheben eines Schadens. Geben Sie deshalb bei der Schadensmeldung möglichst an:

  • Art der Beschädigung,
  • Bezeichnung der Straße wie z.B. A81, B10, Marktstraße,
  • den Straßenabschnitt (z.B. zwischen Ausfahrt A-Stadt und B-Dorf) mit Angabe der Fahrtrichtung und möglichst genauer Ortsangabe
Fristen
  • Meldung von Schäden an Verkehrsschildern: möglichst umgehend
  • selbst verursachte Schäden: sofortige Meldung bei der Polizei
Erforderliche Unterlagen

Unterlagen sind nur dann erforderlich, wenn Sie einen Schaden selbst verursacht haben sollten. Welche Unterlagen benötigt werden, ist dann im Einzelfall zu bestimmen.

Kosten
  • bei Meldung von Schäden: keine
  • bei Verursachung von Schäden: Haftung der verursachenden Person
Bearbeitungsdauer

Abhängig von der Art des Schadens

Hinweise

Keine.

Rechtsbehelf

Entfällt.

Freigabevermerk

21.12.2022 Verkehrsministerium Baden-Württemberg