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Auszubildende zur Abschlussprüfung anmelden.

Die Industrie- und Handelskammern bieten in der Regel zweimal jährlich Abschlussprüfungen für die kaufmännischen und technischen Ausbildungsberufe an. Die Sommerprüfung findet zwischen März und Juli, die Winterprüfung zwischen Oktober und Februar statt.

Auch die Handwerkskammern bieten im Regelfall zweimal jährlich Abschlussprüfungen an, jeweils einmal im Sommer- und im Winterhalbjahr.

Die genauen Termine finden Sie in den Mitteilungsblättern der Kammern oder deren Internetseiten.

Die Berufsausbildung endet in

  • den handwerklichen Ausbildungsberufen mit einer Gesellenprüfung,
  • in der Industrie mit der Facharbeiterprüfung und
  • im kaufmännischen Bereich und in weiteren Dienstleistungsberufen mit der Gehilfenprüfung.

Die Abschlussprüfung dokumentiert, dass der Auszubildende die erforderlichen praktischen und theoretischen Kenntnisse besitzt, um den erlernten Beruf auszuüben.

Voraussetzungen
  • Die Ausbildungszeit ist beendet oder die Ausbildung endet nicht später als zwei Monate nach dem Prüfungstermin.
  • An vorgeschriebenen Zwischenprüfungen wurde teilgenommen..
  • Die schriftlichen oder elektronischen Ausbildungsnachweise wurden geführt (Berichtsheft).
  • Das Berufsausbildungsverhältnis ist in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen.

Hinweis: In einigen Berufen findet die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen statt. Dies gilt besonders im Metall- und Elektrobereich. 

Zuständige Stelle

die für Ihr Unternehmen zuständige Kammer

  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Ärztekammer
  • weitere für die Ausbildung zuständige Stellen
Architektenkammer Baden-Württemberg
Hausanschrift:
Danneckerstraße 54
70182 Stuttgart
Telefon:
E-Mail:
Fax:
0711 / 2196-121
Handwerkskammer Reutlingen
Hausanschrift:
Hindenburgstraße 58
72762 Reutlingen
Postfach:
Postfach Postfach 17 43
72707 Reutlingen
Telefon:
E-Mail:
Fax:
07121/2412-400
Industrie- und Handelskammer Reutlingen
Hausanschrift:
Hindenburgstraße 54
72762 Reutlingen
Telefon:
E-Mail:
Fax:
07121/201-4120
Landesapothekerkammer Baden-Württemberg
Hausanschrift:
Villastraße 1
70190 Stuttgart
Telefon:
E-Mail:
Fax:
0711 / 99347-45
Servicekonto-ID:
909836265187
Landesärztekammer Baden-Württemberg
Hausanschrift:
Jahnstr. 40
70597 Stuttgart
Telefon:
E-Mail:
Fax:
0711 - 769 89 50
Landestierärztekammer Baden-Württemberg
Hausanschrift:
Am Kräherwald 219
70193 Stuttgart
Telefon:
E-Mail:
Fax:
0711 - 7 228 632 - 20
Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg
Hausanschrift:
Albstadtweg 9
70567 Stuttgart
Telefon:
E-Mail:
Fax:
(07 11) 2 28 45-44
Servicekonto-ID:
708864483081
Notarkammer Baden-Württemberg
Hausanschrift:
Friedrichstraße 9a
70174 Stuttgart
Telefon:
E-Mail:
Fax:
0711 30 58 77 69
Rechtsanwaltskammer Tübingen
Hausanschrift:
Christophstraße 30
72072 Tübingen
Telefon:
E-Mail:
Fax:
07071 / 99010 - 510
Regierungspräsidium Tübingen
Hausanschrift:
Konrad-Adenauer-Straße 20
72072 Tübingen
Postfach:
Postfach 26 66
72016 Tübingen
Steuerberaterkammer Stuttgart
Hausanschrift:
Hegelstrasse 33
70174 Stuttgart
Telefon:
E-Mail:
Fax:
0711/61948-703
Verfahrensablauf

Sie werden in der Regel durch die zuständige Kammer aufgefordert, die Auszubildenden zur Prüfung anzumelden. Der Aufforderung beigefügt sind die für die Anmeldung notwendigen Formulare.

Füllen Sie sie aus und schicken Sie sie an die zuständige Stelle zurück.

Nach Ihrer Anmeldung schickt die zuständige Stelle eine Einladung zur Teilnahme an der Abschlussprüfung an Ihren Betrieb. Sie müssen die Einladung an den Auszubildenden weitergeben.

Die Auszubildenden erhalten nach bestandener Abschlussprüfung ein Zeugnis. Als Ausbildender können Sie die Ergebnisse der Abschlussprüfung Ihrer Auszubildenden übermittelt bekommen.

Besteht der Auszubildende oder die Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, kann die Abschlussprüfung zweimal wiederholt werden.

Fristen

Es gibt je nach zuständiger Stelle unterschiedliche Anmeldefristen.

Erforderliche Unterlagen
  • die von der zuständigen Kammer zugesandten Anmeldevordrucke
  • gegebenenfalls Kopie der ärztlichen Bescheinigung über die erste Nachuntersuchung
Kosten

Besteht ein Ausbildungsverhältnis, so ist die Prüfung für die auszubildende Person gebührenfrei.

Sie als Ausbildungsbetrieb müssen die Prüfungsgebühren und die Miet- und Materialkosten übernehmen. Falls Werkzeug erforderlich ist, müssen Sie es den Auszubildenden zur Verfügung stellen.

Die Höhe der Prüfungsgebühren können Sie der Gebührenordnung der zuständigen Stelle entnehmen.

Hinweise

Als Ausbilder müssen Sie Ihre Auszubildenden für die Zeit der Prüfungen freistellen. Darüber hinaus werden Auszubildende, die noch nicht 18 Jahre alt sind, auch am Tag vor der Abschlussprüfung freigestellt.

Bei bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit Bekanntgabe des Ergebnisses durch den Prüfungsausschuss.

Bei nicht bestandener Abschlussprüfung endet das Ausbildungsverhältnis mit dem im Vertrag vorgesehenen Termin. Es verlängert sich auf Verlangen des Auszubildenden bis zur nächst möglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.09.2018 freigegeben.