-
Rund um Albstadt
-
Rathaus & Politik
-
Mein Leben in Albstadt
-
Lebenssituationen
-
Lebenssituationen
-
Neu in Albstadt
-
Ausländische Bürgerinnen und Bürger
-
Menschen mit einer Behinderung
-
Ehe, Partnerschaft und Trennung
-
Familie, Kinder und Jugend
-
Studierendenleben
-
Ausbildung, Weiterbildung und Praktika
-
Arbeiten und Rente
-
Bauen, Wohnen und Umzug
-
Generation Plus
-
Gesundheit und Krankheit
-
Tod, Erbschaft und Testament
-
Hilfe in Notlagen
-
Kirchen- und Religionsgemeinschaften
-
Tierhaltung und Wildtiere
-
-
Engagement & Ehrenamt
-
Soziale Dienste & Einrichtungen
-
Kitas & Kindertagespflege
-
Schulen
-
Bauen & Wohnen
-
Mobilität
-
Stadtforst
-
Mängelmelder
-
Fundbüro
-
-
Freizeit & Kultur
-
Wirtschaft & Stadtentwicklung
-
Übersicht
- Voraussetzungen
- Zuständige Stelle
- Bezugsort
- Verfahrensablauf
- Fristen
- Erforderliche Unterlagen
- Kosten
- Hinweise
- Rechtsbehelf
- Rechtsgrundlage
- Freigabevermerk
Ausstellung eines Leichenpasses beantragen.
Für die Überführung einer Leiche über die Grenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus benötigen Sie einen Leichenpass.
Es müssen alle für eine Erdbestattung vorgeschriebenen Unterlagen vorliegen.
Zuständige Stelle ist die Gemeinde, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist.
Standesamt [Stadt Albstadt]
Geben Sie in der Ortswahl den Namen der Gemeinde oder der Stadt an, in der der Sterbefall eingetreten ist.
Sie müssen den mehrsprachigen Leichenpass in der Regel persönlich bei der Gemeinde beantragen. Aber auch das mit dem Transport betraute Bestattungsunternehmen kann in Ihrem Auftrag den Leichenpass beantragen.
keine
- Sterbeurkunde
- Todesbescheinigung
- Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist (solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesbeamten trägt)
- Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsrichters
(bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten)
Die Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
keine
kein
Gesetz über das Friedhofs- und Leichenwesen (BestattG BW)
- § 34 Zulässigkeit der Erdbestattung
- § 44 Leichenpass
- § 28 Bestattungsverordnung (BestattVO) (Leichenpass)
13.05.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg