Suchbegriff

Datenschutz
Item
Downloadcenter
Impressum
Vollzeitpflege
Wahlen
  • Übersicht
  • Onlineantrag und Formulare
  • Voraussetzungen
  • Zuständige Stelle
  • Verfahrensablauf
  • Fristen
  • Erforderliche Unterlagen
  • Kosten
  • Vertiefende Informationen
  • Hinweise
  • Rechtsbehelf
  • Freigabevermerk

Anzeige - Strafanzeige erstatten.

Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei, wenn Sie eine Straftat vermuten oder beobachtet haben. Die Anzeige löst polizeiliche Maßnahmen aus.

Sie können eine Anzeige nicht zurückziehen.

Achtung: Wenn Sie eine Straftat vortäuschen oder jemanden ungerechtfertigt beschuldigen, machen Sie sich selbst strafbar.

Voraussetzungen

Sie können eine Anzeige bei der Polizei erstatten, wenn

  • Sie Opfer oder Zeuge einer Straftat, eines Unfalles oder einer sonstigen Notsituation geworden sind.
  • Sie Beobachtungen machen, die von der Polizei überprüft werden sollten.
  • Sie Hinweise zu Fahndungen der Polizei geben können.
Zuständige Stelle

jede Polizeidienststelle

Kriminalkommissariat Balingen [Polizeipräsidium Reutlingen]
Hausanschrift:
Hirschbergstraße 1
72336 Balingen
Telefon:
E-Mail:
Fax:
07433 264-305
Kriminalpolizeidirektion Rottweil [Polizeipräsidium Konstanz]
Hausanschrift:
Kaiserstraße 10
78628 Rottweil
Telefon:
E-Mail:
Fax:
0741 477-109
Polizeirevier Albstadt [Polizeipräsidium Reutlingen]
Hausanschrift:
Rudolf-Diesel-Straße 3
72461 Albstadt
Telefon:
E-Mail:
Fax:
07432 955-109
Verkehrspolizeiinspektion Zimmern o.R. [Polizeipräsidium Konstanz]
Hausanschrift:
Steinhäuslebühl 18
78658 Zimmern ob Rottweil
Telefon:
E-Mail:
Fax:
0741 34879-109
Wasserschutzpolizeidirektion [Polizeipräsidium Einsatz]
Hausanschrift:
Dittmannswiesen 64
76646 Bruchsal
Telefon:
E-Mail:
Fax:
07251 703 6099
Verfahrensablauf

Sie haben unter anderem folgende Möglichkeiten, Anzeige zu erstatten:

  • Wenden Sie sich persönlich an Ihre zuständige Polizeidienststelle.
  • Nutzen Sie das Online-Formular der Onlinewache der Polizei in Baden-Württemberg.
  • Schreiben Sie eine E-Mail an Ihre Polizeidienststelle. Geben Sie für Rückfragen Ihren Namen, Ihre Adresse und Telefonnummer an.

Achtung: Der Weg über die Onlinewache oder eine E-Mail ist auf keinen Fall für Notfälle geeignet - wählen Sie in diesem Fall die Notrufnummer 110. Hör- oder sprachbehinderte Menschen können sich mit dem Faxnotruf 110 direkt an die jeweils zuständige Polizeidienststelle wenden. Nur so kann gewährleistet werden, dass Sie unverzüglich die nächstgelegene Polizeidienststelle erreichen. Außerdem können Sie Ihr Hilfeersuchen auch über eine Nothilfe-SMS an die Leitstellen der Polizei beziehungsweise des Rettungsdienstes und der Feuerwehr senden.

Bei Anzeigen über strafbare Inhalte im Internet:

  • Sichern Sie solche Daten niemals auf Ihrem Computer, da Sie sich strafbar machen können.
  • Drucken Sie keine pornografischen oder kinderpornografischen Abbildungen oder Schriften aus.

Teilen Sie der Polizei die Internet- oder die IP-Adresse mit. Sie können mit der Polizei auch besprechen, wie Sie weiter vorgehen sollen.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Je nach Einzelfall sind unterschiedliche Unterlagen wie zum Beispiel Beweismittel notwendig. Lassen Sie sich von Ihrer Polizei beraten.

Kosten

keine

Vertiefende Informationen
Hinweise

keine

Rechtsbehelf

-

Freigabevermerk

23.11.2023 Innenministerium